Wie geht es weiter an den Schulen im Herbst 2020/2021?

Schulbetrieb ab dem Schuljahr 2020/21 (Stand 23.06.2020)

Wie geht es weiter an den Schulen im Herbst 2020/2021?

Bevor Sie direkt zum Text gelangen, können Sie hier die jeweiligen Formulare herunterladen:

KM-Elternbrief
Rückmeldebogen Sommerferien 2020
(Rückmeldung bitte bis 03.07.2020)

Ziel ist es, an den bayerischen Schulen ab Herbst 2020 einen Regelbetrieb unter bestimmten Hygieneauflagen durchzuführen. Dies bedeutet, dass ab September 2020

  • alle Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht, d. h. an ihrer Schule, unterrichtet werden,
  • auch die Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an Förderschulen wieder einen regulären Betrieb aufnehmen und
  • weiterhin besondere Hygienevorgaben gelten sollen, um den Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung zu tragen.

Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie des sonstigen schulischen Personals stehen an erster Stelle. Voraussetzung für die Rückkehr zum Regelbetrieb ist, dass das Infektionsgeschehen einen solchen Schritt zulässt und der Mindestabstand von 1,5m an Schulen aufgehoben werden kann.

Das Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Piazolo an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der bayerischen Schülerinnen und Schüler finden Sie hier.

Was passiert, wenn der angestrebte „Regelbetrieb unter Hygieneauflagen“ im Herbst nicht möglich sein sollte?

Wir werden das Infektionsgeschehen weiter genau beobachten. Alle Planungen für das kommende Schuljahr werden daher so gestaltet, dass sie verschiedene Verläufe des Infektionsgeschehens in den Blick nehmen, sodass auch kurzfristig auf Veränderungen reagiert werden kann. Sollten die Infektionszahlen eine Rückkehr zum Regelbetrieb im September nicht erlauben, werden Alternativszenarien zum Einsatz kommen.

Unter Umständen kann daher auch kurzfristig eine Rückkehr zum derzeitigen System notwendig werden, bei dem sich Präsenzunterricht in der Schule mit „Distanzunterricht“ zu Hause abwechselt. Im Falle von regional, lokal oder bayernweit notwendigen Schulschließungen wird eine erneute vollständige Umstellung auf Distanzunterricht kurzfristig an einzelnen Schulen oder flächendeckend notwendig sein.

Welche Hygienevorgaben werden im Herbst an den Schulen gelten?

Die Voraussetzung für eine Rückkehr der Schulen zum Regelbetrieb ist, dass der Mindestabstand von 1,5m an Schulen aufgehoben werden kann. Die übrigen Hygienevorgaben, bspw. das regelmäßige Händewaschen, die Einhaltung der Husten- und Niesetikette, werden weiterhin von großer Bedeutung sein. Ein entsprechender Hygieneplan wird aktuell in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellt und wird rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr den Schulen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Wird auch in den Sommerferien eine Notbetreuung eingerichtet?

Nein. Statt der bisherigen Notbetreuung, in der v. a. schulische Arbeiten unter Aufsicht erledigt wurden, wird in diesem Jahr ein Betreuungsangebot für die Sommerferien eingerichtet. (vgl. nächste FAQ)

Wird es Betreuungsmöglichkeiten in den Sommerferien für mein Kind geben?

Ja. Über die bestehenden Angebote bspw. auf kommunaler Ebene oder von Vereinen hinaus fördert der Freistaat in diesem Jahr weitere zusätzliche freizeitpädagogische Angebote, um einem erhöhten Betreuungsbedarf entsprechen zu können.

Teilnahmeberechtigt an den zusätzlichen Angeboten sind

  • ausschließlich Kinder der Jahrgangsstufen 1-6 (Schuljahr 2019/2020),
  • die noch keinen Betreuungsplatz in einem Angebot eines anderen Anbieters erhalten haben (bspw. bei der Kommune, Jugendorganisationen, den Trägern von Ganztagesangeboten und Mittagsbetreuungen, bei Kindertageseinrichtungen etc.),
  • deren Erziehungsberechtige durch die coronabedingten Einschränkungen ihren Urlaubsanspruch bereits weitestgehend oder vollständig aufgebraucht haben und
  • die täglich mindestens 4 Stunden an dem Betreuungsangebot teilnehmen.

Die Ferienangebote decken in der Regel den Zeitraum Montag bis Freitag von 8 bis 16h ab. Eine Anmeldung erfolgt wochenweise.

Der Umfang der Ferienangebote liegt zwischen einer und fünf Wochen ab dem 3. August. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch keine Aussage möglich, welche Zeiträume an welchem Wohnort abgedeckt werden können.

Auf einen Betreuungsplatz besteht kein Anspruch. Bitte beachten Sie, dass Ferienangebote nur durchgeführt werden können, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. Kinder mit Krankheitssymptomen können nicht teilnehmen. Beförderungsmöglichkeiten werden nicht eingerichtet.

Allen anderen Erziehungsberechtigten steht es frei, ihre Kinder für die sonstigen Ferienangebote an ihrem Wohnort anzumelden.

Wann und wie melde ich mein Kind für einen Betreuungsplatz in den Sommerferien an?

Aktuell werden über die Schulen die Bedarfe der Erziehungsberechtigten an entsprechenden Angeboten ermittelt. Auf dieser Grundlage werden kurzfristig zusätzliche Angebote eingerichtet. Eine konkrete Anmeldung für die zusätzlichen Ferienangebote in der jeweiligen Region wird dann im Verlauf des Monats Juli möglich sein.

Sind Kosten mit dem Betreuungsangebot verbunden?

Die Träger der zusätzlichen Ferienangebote können für die Teilnahme an den Ferienangeboten Teilnahmegebühren verlangen (Richtwert: bis zu 50 Euro pro Kind/Woche).

Welche Förderangebote wird es für Schülerinnen und Schüler geben, bei denen die coronabedingten Einschränkungen zu Lern- bzw. Wissenslücken geführt haben?

Im kommenden Schuljahr werden die bayerischen Schulen zusätzliche Förderangebote einrichten. Der Schwerpunkt der Angebote wird auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Kernfächer) liegen. Ziel ist, Schülerinnen und Schülern, bei denen die coronabedingten Einschränkungen zu besonderen Lern- bzw. Wissenslücken geführt haben, einen gelingenden Start in das Schuljahr 2020/2021 zu ermöglichen. Die Angebote werden in der Regel bis zu den Allerheiligenferien eingerichtet.