

Schulhomepage derzeit nicht verfügbar
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Wir arbeiten an einer neuen Nachfolgelösung.
Bei Fragen erreichen Sie uns
Mo-Do von 7:30 - 15:30 Uhr,
Fr 7:30 - 13:30 Uhr
unter:
Telefon: 09122 / 885240
Fax 09122 / 8852411
E-Mail: sekretariat(at)luitpoldschule-schwabach.de
Luitpold-Grundschule
Schillerplatz 1
91126 Schwabach
und
Reichenbacher Str. 68-70
91126 Schwabach-Unterreichenbach
Tel.: 09122 3191
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beurlaubung vom Unterricht an der Luitpold-Grundschule
In Bayern gilt die gesetzliche Schulpflicht. Alle Schülerinnen und Schüler müssen grundsätzlich lückenlos am Unterricht und an den Pflichtveranstaltungen der Schule teilnehmen. Eine Beurlaubung ist eine absolute Ausnahme und darf nur aus zwingenden persönlichen Gründen erfolgen.
Wann ist eine Beurlaubung möglich?
Eine Befreiung kommt nur bei unaufschiebbaren Ereignissen infrage. Dazu gehören zum Beispiel:
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Schwere Erkrankungen oder Todesfälle in der Familie
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Hochzeiten oder runde Geburtstage im engsten Familienkreis
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Wichtige, unaufschiebbare Facharzt- oder Therapietermine
Wichtig: Keine Ferienverlängerung!
Bitte beachten Sie:
Günstigere Reisekosten,
Stauvermeidung oder
ein früherer Urlaubsantritt
sind rechtlich ausdrücklich kein Grund für eine Beurlaubung.
Die Schulleitung darf Schülerinnen und Schüler direkt vor oder nach den Ferien nicht beurlauben. Ein unentschuldigtes Fehlen in dieser Zeit gilt als Ordnungswidrigkeit.
Wie läuft die Beantragung ab?
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Rechtzeitiger Antrag: Reichen Sie den Antrag bitte so früh wie möglich (mindestens eine Woche vorher) ein.
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Flexible Abgabe: Sie können den Antrag digital über den Schulmanager, per E-Mail direkt an das Sekretariat oder schriftlich über die Klassenlehrkraft einreichen.
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Nachweispflicht: Für die Genehmigung ist ein schriftlicher Nachweis zwingend erforderlich (z. B. eine ärztliche Bescheinigung, eine offizielle Einladung oder eine Bestätigung des Termins).

