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 Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Auch für Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren besteht nun die Möglichkeit, an Selbsttests teilzunehmen.
Die Durchführung der Selbsttestungen aller Schülerinnen und Schüler soll spätestens nach den Osterferien an der Schule erfolgen..
Grundsätze der Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler an der Schule:
·         wöchentlich je 1 Test für Schüler in Präsenz- oder Wechselunterricht.
·         Teilnahme freiwillig
·         Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich
·         Teilnahme am Unterricht auch ohne Test möglich
·         in der Regel im Klassenzimmer oder anderen geeigneten Räumen unter Aufsicht und ggf. Anleitung der Schule.
Es erfolgt die Abfrage bezüglich der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
 
 
Schreiben des Kultusministeriums an die Eltern
 
 
Elterninformation mit Einwilligungserklärung
 

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